«Friedas Fall» ist die Verfilmung eines aufwühlenden Schicksals, das 1904 die Schweiz erschütterte, und einer Cause Célèbre zu einem der berühmtesten Rechtsstreits der Schweiz über Fragen zu Scham, Ethik, Moral und Emanzipation im Justizwesen. Maria Brendle verfilmt Frieda Kellers Schicksal, das bester Stoff für grosses Kino ist, mit der Newcomering Julia Buchmann in der Titelrolle. Der historische Stoff wurde bereits 2015 von Michèle Minelli im Roman «Die Verlorene» aufgearbeitet.
Drehstart zu «Friedas Fall»
- Publiziert am 24. Juli 2023
Frieda Kellers Fall prägt Schweizer Strafrechtssystem
«Friedas Fall» ist ein Gesellschaftsdrama, das auf wahren Begebenheiten beruht. Nachdem die 24-jährige Näherin Frieda Keller im Jahr 1904 ihren fünfjährigen Sohn tötet, stellt sich bei einem spektakulären Gerichtsprozess die Frage, wie viel Opfer in der Täterin steckt. Ein tiefgründiger Fall, der die Debatten über Frauenrechte und eine gerechtere Gesellschaft sowie die Entwicklung des Strafrechtssystems in der Schweiz massgeblich beeinflusste. An Julia Buchmanns Seite spielt Max Simonischek den jungen Anwalt Arnold Janggen, der anfänglich wenig Erfolg bei der Verteidigung seiner Mandantin sieht. Stefan Merki verkörpert den gesetzesloyalen Staatsanwalt und Gefängnisdirektor Walter Gmür, der mit seiner Frau Erna, gespielt von Rachel Braunschweig, eine ungewollt kinderlose Ehe führt. Unter der Regie von Maria Brendle, die 2022 für ihren Kurzfilm «Ala Kachuu» für einen Academy Award in der Kategorie Best Live Action Shortfilm nominiert wurde, wird noch bis zum 6. September 2023 an Originalschauplätzen in Winterthur, St. Gallen sowie im Thurgau gedreht.
Friedas Fall | Synopsis
Als Opfer einer Vergewaltigung bringt die 25jährige Näherin Frieda Keller im Jahr 1904 ihren Sohn Ernstli, das Kind des Peinigers, um und verscharrt den Körper des Fünfjährigen im sankt-gallischen Hagenbuchwald. Kurz darauf wird die Leiche gefunden und die verzweifelte Mutter, Opfer und Täterin zugleich, gesteht das Verbrechen. Nebst den Behörden und der eigenen Familie richtet sich auch das frauenfeindliche Gesetz von damals gegen sie. «Eine Weibsperson», so der Wortlaut im Urteil, müsse «die Folgen ihrer Unsittlichkeit selbst tragen.» Trotz heftigen Protesten aus der Bevölkerung wird Frieda Keller am Ende eines öffentlichen Prozesses im St. Galler Grossratssaal vor Hunderten Schaulustigen zuerst zum Tode verurteilt und in Folge mit lebenslanger Zuchthausstrafe in Einzelhaft ‘begnadigt’. Nicht nur die bigotte Begnadigung war eine Schande, sondern auch die Tatsache, dass ihr Vergewaltiger, der verheiratete Carl Zimmerli, nie zur Rechenschaft gezogen wurde. Das damalige Gesetz schützte Verheiratete, die sich an Frauen vergriffen.