29 Künstler*innen sowie non-binäre Kunstschaffende erhielten im Jahr 2021 vom Aargauer Kuratorium einen Beitrag für ihr künstlerisches Schaffen zugesprochen. Für sie wurde im vergangenen Jahr erstmalig eine digitale Plattform geschaffen, die auf sehr positive Resonanz stiess. Losgelöst von einer einmaligen Veranstaltung würdigt das Aargauer Kuratorium so die grosse Vielfalt, Qualität und Professionalität des Aargauer Kunstschaffens und trägt sie im virtuellen Raum in die Welt hinaus.
Aargauer Kuratorium | Jurybericht
- Publiziert am 26. November 2021
Freiraum für künstlerische Arbeit und Weiterentwicklung
Das Aargauer Kuratorium vergibt einmal jährlich an Künstler*innen sowie non-binäre Kunstschaffende aus allen Sparten Werk-, Lektorats- oder Förderbeiträge sowie Atelierplätze in Nairs, London, Paris und Berlin. Im Jahr 2021 wurden 29 Kunstschaffende mit einem solchen Beitrag bedacht, Lektoratsbeiträge wurden in diesem Jahr nicht vergeben. Das Aargauer Kuratorium ehrt die geförderten Künstler*innen sowie non-binären Kunstschaffenden in neuer, digitaler Form. Ihr überaus vielfältiges Schaffen wird auf einem Web-Teppich vorgestellt. Dieser erzielt hohe Reichweite und dauerhafte Sichtbarkeit.
Werk- und Förderbeitrag
Das Aargauer Kuratorium unterstützt Aargauer Kunstschaffende mit finanziellen Beiträgen, die es ihnen ermöglichen sollen, für eine bestimmte Zeit frei zu arbeiten. Werk- und Förderbeiträge werden vom Aargauer Kuratorium als Förderung von künstlerisch interessanten und innovativen Ansätzen betrachtet. Vier getrennte Jurierungen in den Fachbereichen Musik, Literatur, Film und Theater & Tanz entscheiden über die Vergabe. Die Werk- und Förderbeiträge werden aufgrund der künstlerischen Pläne und den eingereichten Arbeitsproben zugesprochen. Das Entstehen hat dabei Vorrang vor dem Abgeschlossenen. Die Kontinuität des bisherigen Schaffens und die Entwicklungsmöglichkeit einer Künstler*in oder von non-binären Kunstschaffenden sind ebenfalls wichtige Kriterien. Die Vergabe von Werk- und Förderbeiträgen wird öffentlich ausgeschrieben.
«Auswahl» im Aargauer Kunsthaus
Die Werk- und Förderbeiträge im Fachbereich Bildende Kunst werden im Rahmen der «Auswahl — Jahresausstellung der Aargauer Künstler*innen» vergeben, die das Kuratorium in Zusammenarbeit mit dem Aargauer Kunsthaus einmal jährlich erarbeitet. In der ersten Jurierungsrunde bestimmt die Jury des Aargauer Kuratoriums anhand der eingereichten Unterlagen, welche Künstler*innen sowie non-binäre Kunstschaffende in die Ausstellung aufgenommen werden. Die Werk- und Förderbeiträge werden in einer zweiten Jurierungsrunde vor den Originalwerken vergeben.
Ateliers
Das Aargauer Kuratorium vergibt drei- und sechsmonatige Atelieraufenthalte in Berlin, Paris und London und viermonatige Atelieraufenthalte in Nairs/Scoul. Die Ateliers werden aufgrund der vorgelegten Unterlagen zugesprochen. Wichtigstes Kriterium bei der Beurteilung ist die persönliche Motivation für den Aufenthalt in einem bestimmten Atelier. Die Zusprechung eines Atelieraufenthaltes ist mit einem Beitrag an die Lebenshaltungskosten von CHF 3000 pro Monat in Berlin, Paris und London, für das Atelier in Nairs/Scoul mit CHF 1500 pro Monat verbunden.
Text: Aargauer Kuratorium