In der Auftaktveranstaltung der vom Aargauer Literaturhaus initiierten Gesprächsreihe treffen ein Sachkundiger und ein Autor aufeinander: Prof. Christine Lötscher, Spezialistin für Climate Fiction und populäre Kulturen, will herausfinden, wie das Wetter beim Fantasy-Bestseller-Autor Stefan Bachmann betrachtet wird. Der Literaturstar erzählt von seinem neusten Projekt, in dem, wie auch in seinen früheren Werken, der Konflikt zwischen Technologie und Natur mitläuft.
Autor:innen stellen sich im Aargauer Literaturhaus der Gretchenfrage des 21. Jahrhunderts
Der Erfinder von Steam-Punk-Welten mit grosser Fangemeinschaft
Stefan Bachmann, geboren 1993 in Boulder/Colorado, verbrachte den Grossteil seiner Kindheit in der Schweiz, wo er an der Zürcher Hochschule der Künste ein Studium der Komposition und Musiktheorie absolvierte. Sein von der Liebe zu Steampunk, Charles Dickens und C.S. Lewis’ ›Chroniken von Narnia‹ inspiriertes Debüt, ›Die Seltsamen‹ war ein Riesenerfolg in den USA und in Deutschland. Stefan Bachmanns Werke wurden in über fünfzehn Ländern veröffentlicht. Seit 2022 unterrichtet er Creative Writing im Jungen Literaturlabor in Zürich.
Das Aargauer Literaturhaus in Lenzburg ist ein Ort fürs Wort, ein Treffpunkt für Lesende und Schreibende und ein gastliches Haus für Literatur und Menschen, die ihr zugewandt sind. Mit einem eigenständigen, national wie international besetzten Veranstaltungsprogramm engagiert sich die Institution seit 2004 für die Vermittlung von Literatur. Zugleich versteht sich das Haus auch als Ort der Produktion und Reflexion: In professionell geleiteten Werkstätten fördert das Aargauer Literaturhaus das literarische Schreiben für Kinder, Jugendliche, Erwachsene sowie das engagierte und kritische Lesen. Regelmässig finden im Literaturhaus auch Reflexionsveranstaltungen und Retraiten von Kulturschaffenden und Literaturexpert:innen statt. Darüber hinaus hat drei Mal pro Jahr ein/e Gast-Autor/in von internationalem Renommee die Gelegenheit, das «Atelier Müllerhaus» des Aargauer Literaturhauses während drei Monaten als Schreib- und Lebensort zu nutzen.