Die Übergabe fand im Raum für Literatur in der Hauptpost St.Gallen statt und erfolgt zum ersten Mal durch die Vorsteherin des Departements des Innern, Regierungsrätin Laura Bucher.
Kulturförderung des Kantons St.Gallen | Werkbeiträge und Atelierwohnung Rom 2020
Der Kanton St.Gallen hat auch 2020 wieder 14 Kunstschaffende mit Werkbeiträgen ausgezeichnet und dreimonatige Atelieraufenthalte in Rom vergeben.
Die Preisträger*innen
Angewandte Kunst/Design
Céline Arnould, Schmerikon; Lionel Umbricht, St.Gallen
Bildende Kunst
Bianca Barandun, Gossau; Rita Kappenthuler, Abtwil, und Nathan Federer, St.Gallen; Kilian Rüthemann, Basel; Andrea Vogel, St.Gallen
Geschichte und Gedächtnis
Matthias Fässler, St.Gallen
Literatur
Hildegard Keller, Zürich; Frédéric Zwicker, Rapperswil
Musik
Basil Kehl, St.Gallen; Ramon Landolt, Zürich; Raphael Loher, Luzern
Theater/Tanz
Nelly Bütikofer, Rapperswil-Jona; Livia Rita Heim, Neu St.Johann
Atelierwohnung Rom
Sebastian und Thomas Marbacher, Zürich und St.Gallen; Tine Edel, St.Gallen
Regionale Kreative fördern
Die Kulturförderung des Kantons St.Gallen vergibt jährlich Werkbeiträge an Kulturschaffende. Die Beiträge unterstützen budgetunabhängig Künstlerinnen und Künstler in ihren Vorhaben in den Sparten angewandte Kunst und Design, bildende Kunst, Geschichte und Gedächtnis, Literatur, Musik, Theater und Tanz. Die Unterstützung soll den Begünstigten die nötige Zeit geben, um ihre Ideen auszuarbeiten, zu recherchieren oder ihre künstlerische Tätigkeit weiterzuentwickeln.
Die Höhe eines Werkbeitrags ist flexibel und kann 10’000, 20’000 oder 30’000 Franken betragen. Die Kulturschaffenden legen mit der Eingabe die gewünschte Höhe fest und begründen diese. Zudem ist es möglich, eine individuell zugeschnittene Weiterbildungsidee einzureichen, die auch einen bestimmten Aufenthalt oder ein Stage umfassen kann. Die Werkbeiträge sollen die Umsetzung von Vorhaben ermöglichen, der Arbeit neue Impulse geben oder auch Gelegenheit bieten, spartenübergreifend Formen der Zusammenarbeit und der Begegnung auszuprobieren.
Ein weiteres Förderinstrument sind Aufenthalte ausserhalb der gewohnten Umgebung, zum Beispiel in der Atelierwohnung des Kantons in Rom. Kulturschaffende können Vorhaben realisieren, deren Ausgangspunkt und Inspirationsquelle die «ewige Stadt» oder auch ganz allgemein der urbane Raum ist. Das Auswahlverfahren für die Werkbeiträge wie für die Atelierwohnung wird in zwei Stufen durchgeführt. In jeder Sparte beurteilt eine dreiköpfige Fachjury die Eingaben und nominiert die Bewerberinnen und Bewerber für die zweite Stufe. In einem zweiten Schritt werden aus diesen nominierten jene Projekte ausgewählt, die mit einem Werkbeitrag oder einem Rom-Aufenthalt unterstützt werden.