Alle zwei Jahre schreiben die Kantone der Zentralschweiz einen Wettbewerb aus, in dessen Rahmen Werkbeiträge für Literat*innen vergeben werden – mit der Ausschreibung 2021/2022 bereits zum zwölften Mal. Die Jury kann in eigener Kompetenz einen oder mehrere Werkbeiträge vergeben, davon mindestens einen Beitrag im Sinne einer gezielten Förderung eines Erstlingswerks. Zusätzlich werden die Preisträger 2022 zu einer Lesetournee durch die Zentralschweiz eingeladen.
Zentralschweizer Kantone | Literaturwettbewerb
- Publiziert am 6. März 2021
Vorgaben
Manuskripte sollen mindestens 20 Seiten, jedoch maximal 50 Seiten umfassen. Zusätzlich ist zwingend ein Werkexposé beizulegen. Pro Person ist nur eine Eingabe gestattet. Die Wettbewerbsbeiträge sind bis zum 23. Juli 2021 einzureichen. Die Jury wird im November/ Dezember 2021 entscheiden, die Preisübergabe findet im Frühjahr 2022 statt. Wettbewerbsreglement und Bewerbungsunterlagen können auf www.sz.ch/kultur (Rubrik Kulturförderung, Rubrik Literaturförderung) oder bei der Geschäftsstelle der Zentralschweizer Literaturförderung c/o Kanton Schwyz, Kulturförderung, Postfach 2202, 6431 Schwyz, Tel. 041 819 19 48, E-Mail: franz-xaver.risi@sz.ch bezogen werden.
Fachjury
Die für die Durchführung des Wettbewerbs zuständige Konferenz der kantonalen Kulturbeauftragten der Zentralschweiz (KBKZ) hat eine Fachjury mit fünf Mitgliedern gewählt: Judith Kaufmann, Verlegerin, Luzern, Präsidentin; Daniela Koch, Verlegerin, Zürich; Hanspeter Müller-Drossaart, Autor/Schauspieler, Dietikon; Esther Schneider, Leiterin Literaturredaktion SRF, Baden; Martin R. Dean, Autor, Basel. Mit beratender Stimme vertritt Franz-Xaver Risi, Kulturbeauftragter Schwyz, die KBKZ in der Jury. Eingereicht werden dürfen ausschliesslich Texte aus erster Hand, die in deutscher Sprache geschrieben und bis zum Zeitpunkt des Juryentscheids unveröffentlicht sind. Alle literarischen Formen sind zugelassen, mit Ausnahme von Theatertexten. Für diese Gattung findet ein separater Wettbewerb statt.